Steuerspezialisten, Buchhalter und Buchhalterinnen aufgepasst: Ihre Kunden sind möglicherweise in den USA steuerpflichtig. Informieren Sie sie rechtzeitig, um Probleme zu vermeiden.
Als Steuerfachmann haben Sie eine moralische Verantwortung, Ihre Kunden über ihre mögliche Steuerpflicht in den USA aufzuklären. Sie haben eine Sorgfaltspflicht. Diese beinhaltet:
Obwohl die Steuererklärung letztlich von einem US-Steuerberater erstellt und eingereicht wird, können Sie Ihren Mandanten unterstützen, indem Sie ihn allgemein aufklären, ihm zur Seite stehen und schließlich die Finanzunterlagen für die Steuererklärung bereitstellen.
Ja, aber es gibt doch ein Steuerabkommen, oder? Das gibt es! Leider ist dieses Abkommen nicht weit genug gefasst, so dass es sicherstellt, dass in Amerika niemals Steuern gezahlt werden müssen. In Amerika wird zwischen aktivem Einkommen (Einkommen aus Arbeit, um es einfach auszudrücken) und passivem Einkommen (Einkommen aus Dividenden, Zinsen und Vermietungen zum Beispiel) unterschieden, wobei für beide unterschiedliche Steuervorschriften gelten. In Amerika werden auch Kapitalgewinne aus dem Verkauf eines Hauses und Gewinne aus einem Unternehmen in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteuert.
Es ist eine Herausforderung, aber deshalb sehr wichtig, dass Ihr Kunde die richtige Beratung erhält, nicht nur hinsichtlich der Einhaltung der Gesetze und Vorschriften in beiden Ländern. Auch auf strategischer Ebene muss Ihr Kunde wissen, wie er seine finanzielle Situation so gestalten kann, dass er in beiden Ländern nicht ungerechterweise zu viel Steuern zahlt.
Die Risiken, denen Ihr Kunde ausgesetzt ist, wenn er keine Sozialversicherungsnummer (SSN) hat und/oder keine US-Steuererklärung abgibt und/oder kein FBAR einreicht, hängen sehr stark von seiner finanziellen Situation ab. Im Folgenden finden Sie einen allgemeinen Überblick:
Weitere Informationen finden Sie hier:
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