Wir sind sehr zufrieden mit Americans Overseas (überprüft)
„Wir sind sehr zufrieden mit Americans Overseas! Sie sind sehr hilfsbereit, geduldig und immer zu erreichen. Sie nehmen sich die Zeit, uns alles genau zu erklären.“
Wenn Sie US-Staatsbürger, Green-Card-Inhaber oder eine andere US Person sind, müssen Sie in vielen Fällen jedes Jahr eine US-Steuererklärung abgeben – auch wenn Sie dauerhaft in Deutschland oder einem anderen Land außerhalb der Vereinigten Staaten leben. Die USA besteuern ihre Staatsbürger grundsätzlich auf Basis der Staatsbürgerschaft und nicht nur nach dem Wohnsitz.
Eine amerikanische Steuererklärung besteht in der Regel aus dem Formular 1040 sowie zusätzlichen Anlagen und Formularen. Welche Formulare erforderlich sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Einkommen aus Arbeit oder Selbstständigkeit, deutsche Renten- oder Pensionsansprüche, Bankkonten, Investmentkonten, Immobilien, Unternehmen, Beteiligungen oder andere ausländische Vermögenswerte.
Americans Overseas unterstützt US-Staatsbürger, Accidental Americans/Zufalls-Amerikaner, Doppelstaatsbürger, digitale Nomaden, im Ausland lebende Amerikaner und Green-Card-Inhaber. Viele Betroffene leben seit Jahren in Deutschland und erfahren erst durch ein FATCA-Schreiben der Bank, eine Kontoeröffnung oder eine Nachfrage ihres Finanzinstituts von ihrer möglichen US-Steuerpflicht.
Die reguläre Abgabefrist für Amerikaner im Ausland ist in der Regel der 15. Juni. Eine Verlängerung bis zum 15. Oktober kann beantragt werden. In bestimmten Fällen kann zusätzlich eine Fristverlängerung bis zum 15. Dezember möglich sein. Wichtig ist: Eine Verlängerung der Abgabefrist bedeutet nicht immer, dass auch mögliche Zinsen auf geschuldete Steuer vermieden werden.
In vielen Fällen führt eine korrekt vorbereitete US-Steuererklärung nicht zu einer zusätzlichen US-Steuerzahlung. Entscheidend ist jedoch, dass die richtigen Formulare, Entlastungsmechanismen und Meldepflichten berücksichtigt werden.
Viele in Deutschland lebende US-Staatsbürger müssen zwar jedes Jahr eine US-Steuererklärung beim IRS einreichen, zahlen aber in der Praxis häufig keine zusätzliche US-Steuer. Das liegt daran, dass bereits in Deutschland gezahlte Steuern und bestimmte US-Formulare helfen können, eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Besonders wichtig sind dabei das Formular 1116 für den Foreign Tax Credit und das Formular 2555 für die Foreign Earned Income Exclusion. Mit Form 1116 können ausländische Steuern, die zum Beispiel in Deutschland gezahlt wurden, unter bestimmten Voraussetzungen auf die US-Steuer angerechnet werden. Form 2555 kann für bestimmte im Ausland erzielte Arbeitseinkünfte relevant sein. Welche Lösung besser passt, hängt von Ihrer Einkommensart, Ihrem Wohnsitz, Ihrem Familienstand und Ihrer gesamten Steuersituation ab.
Für Personen in Deutschland ist außerdem das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland wichtig. Dieses Abkommen soll verhindern, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird. Trotzdem behalten die Vereinigten Staaten grundsätzlich das Recht, eigene Staatsbürger zu besteuern. Deshalb kann eine US-Steuererklärung auch dann erforderlich bleiben, wenn Sie in Deutschland bereits vollständig steuerpflichtig sind.
Neben der US-Steuererklärung kann auch eine FBAR-Meldung erforderlich sein. FBAR steht für Foreign Bank Account Report und betrifft ausländische Finanzkonten, wenn deren Gesamtwert zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr 10.000 USD überschritten hat. Die FBAR ist keine Steuerzahlung, sondern eine Meldepflicht gegenüber dem US-Finanzministerium. Fehler oder Nichtabgabe können jedoch erhebliche Strafen nach sich ziehen.
Zusätzlich kann FATCA/Form 8938 relevant sein. Während die FBAR separat an FinCEN gemeldet wird, ist Form 8938 Teil der US-Steuererklärung beim IRS. Es betrifft bestimmte ausländische Finanzvermögenswerte, wenn die jeweiligen Schwellenwerte überschritten werden. Je nach Vermögen, Familienstand und Wohnsitz können FBAR, FATCA/Form 8938 oder beide Pflichten relevant sein.
Ein häufig gesuchtes Formular ist außerdem W-8BEN. Dieses Formular ist jedoch normalerweise nicht für US-Staatsbürger gedacht, sondern für nicht-amerikanische Personen, die bestimmte Einkünfte aus den USA erhalten oder gegenüber einer Bank ihren Nicht-US-Status bestätigen müssen. Wenn Sie US-Staatsbürger oder US Person sind, ist in der Regel nicht W-8BEN das zentrale Formular, sondern Ihre US-Steuererklärung mit Form 1040 und den passenden Anlagen.
Auch wenn Sie sich nie bewusst für die US-Staatsbürgerschaft entschieden haben, können Sie dennoch verpflichtet sein, eine US-Steuererklärung einzureichen. Viele Accidental Americans/Zufalls Amerikaner entdecken diese Verpflichtung erst, wenn sie ein Bankkonto eröffnen, ein FATCA-Schreiben von ihrer Bank erhalten oder ihre Staatsbürgerschaft prüfen lassen. Der erste Schritt besteht darin festzustellen, ob Sie tatsächlich als US Person gelten und ob Steuererklärungen aus früheren Jahren fehlen.
Für Accidental Americans läuft dies häufig in mehreren Schritten ab:
1. Feststellen, ob Sie tatsächlich als US Person steuerlich erklärungspflichtig sind.
2. Prüfen, ob Steuererklärungen aus Vorjahren fehlen.
3. Prüfen, ob das Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland, Form 1116 oder Form 2555 relevant ist.
4. Prüfen, ob zusätzlich FBAR oder FATCA/Form 8938 eingereicht werden müssen.
5. Die Steuererklärung korrekt und vollständig beim IRS einreichen.
In vielen Fällen ist letztlich keine zusätzliche US-Steuer geschuldet. Eine korrekte und fristgerechte Einreichung hilft jedoch, Probleme mit Banken, FATCA-Meldungen und mögliche Strafen zu vermeiden.
Wir von Americans Overseas möchten den Weg zur US-Steuer-Compliance einfacher, verständlicher und kosteneffizienter machen. Viele Menschen, die uns kontaktieren, haben nicht versucht, Steuern zu vermeiden. Sie wussten schlicht nicht, dass die USA ihre Staatsbürger und bestimmte Green-Card-Inhaber auch dann zur jährlichen Steuererklärung verpflichten können, wenn sie außerhalb der Vereinigten Staaten leben.
Unsere Aufgabe ist es, Ihre Situation verständlich einzuordnen, mögliche Risiken zu erklären und Sie mit dem passenden US-Steuerexperten zu verbinden. Das kann eine reguläre US-Steuererklärung, eine verspätete Einreichung, eine FBAR- oder FATCA-Meldung, ein Amnestieprogramm, eine SSN/ITIN-Frage oder eine komplexere grenzüberschreitende Steuersituation betreffen.
Die erste Beratung ist kostenlos und unverbindlich. So können Sie Ihre Optionen verstehen, bevor Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.
Haben Sie noch nie eine US-Steuererklärung abgegeben oder sind Sie mit mehreren Jahren im Rückstand? Dann sollten Sie nicht einfach einzelne alte Formulare 1040 oder FBAR-Meldungen nachreichen. Je nach Situation kann ein vom IRS anerkanntes Amnestie- oder Compliance-Verfahren sinnvoller sein.
Für viele im Ausland lebende US-Personen ist das Streamlined Filing Compliance Procedure relevant. Dieses Verfahren kann es ermöglichen, versäumte US-Steuererklärungen und FBAR-Meldungen nachzureichen, ohne Strafen auszulösen, sofern die Nichtabgabe nicht vorsätzlich war und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Typischerweise werden im Rahmen des Streamlined-Verfahrens mehrere Jahre US-Steuererklärungen und mehrere Jahre FBAR-Meldungen nachgereicht. Außerdem muss erklärt werden, warum die Nichtabgabe nicht vorsätzlich war. Gerade für Accidental Americans, Doppelstaatsbürger und Personen, die erst spät von ihrer US-Steuerpflicht erfahren haben, kann dies ein wichtiger Weg zur Steuer-Compliance sein.
Wichtig ist, die richtige Vorgehensweise vorab zu prüfen. Eine sogenannte „quiet disclosure“, also das eigenständige Nachreichen alter Erklärungen ohne passende Einordnung, kann unnötige Risiken schaffen. Americans Overseas kann Ihnen helfen zu verstehen, ob ein Amnestieprogramm, eine reguläre Einreichung oder ein anderer Weg für Ihre Situation geeignet ist.
Americans Overseas kann Ihnen bei Ihrer US-Steuererklärung durch ein Netzwerk vertrauenswürdiger und qualifizierter CPAs und US-Steuerspezialisten helfen. Diese Spezialisten werden sorgfältig auf Erfahrung, Qualität und Kosteneffizienz geprüft.
Wir betreuen Menschen mit sehr unterschiedlichen Situationen: US-Staatsbürger in Deutschland, Accidental Americans, Doppelstaatsbürger, Green-Card-Inhaber, Selbstständige, Rentner, digitale Nomaden und Personen mit ausländischen Bankkonten, Investments oder mehreren Einkommensquellen.
Viele fragen sich, ob sie ihre US-Steuererklärung selbst machen können oder ob ein spezialisierter Steuerberater notwendig ist. In einfachen Fällen kann eine eigenständige Einreichung möglich sein. Bei ausländischen Konten, FBAR/FATCA, Renten, Investments, fehlenden Vorjahren, selbstständigem Einkommen oder Fragen zum Doppelbesteuerungsabkommen USA-Deutschland ist professionelle Unterstützung jedoch häufig sinnvoll.
Die Kosten hängen von der Komplexität Ihrer Situation ab: Anzahl der Jahre, Einkommensarten, benötigte Formulare, FBAR/FATCA-Pflichten und mögliche Amnestie- oder Streamlined-Verfahren. Kontaktieren Sie uns kostenlos und unverbindlich. Wir helfen Ihnen einzuschätzen, welcher Weg für Ihre Steuerfragen am besten geeignet ist.
Kontaktieren Sie uns zu Ihrer Situation und wir werden schnellstmöglich auf Sie zukommen.
Sie können das Kontaktformular ausfüllen, uns eine Email senden oder uns anrufen.
Nachdem wir Ihre Informationen erhalten haben, planen wir ein kostenloses und unverbindliches Gespräch. Dabei ordnen wir Ihre Situation ein und prüfen, ob eine reguläre US-Steuererklärung, ein Amnestieprogramm, FBAR, FATCA oder ein anderer Schritt relevant ist.
Je nach Komplexität Ihrer Situation erhalten Sie die passenden Informationen oder werden mit einem spezialisierten US-Steuerberater verbunden. So wissen Sie, welche Unterlagen benötigt werden, welche Formulare relevant sind und wie Sie korrekt weiter vorgehen.
Als Accidental American/Zufalls-Amerikaner müssen Sie in vielen Fällen jedes Jahr eine US-Steuererklärung einreichen, auch wenn Sie außerhalb der Vereinigten Staaten leben und sich nie bewusst als Amerikaner verstanden haben. Das betrifft zum Beispiel Personen, die in den USA geboren wurden, aber in Deutschland oder einem anderen Land aufgewachsen sind.
Dank Doppelbesteuerungsabkommen, Foreign Tax Credit und Foreign Earned Income Exclusion ist häufig keine zusätzliche US-Steuer geschuldet. Die Pflicht zur Abgabe einer US-Steuererklärung und zur Meldung bestimmter ausländischer Konten kann jedoch trotzdem bestehen.
Wenn Sie Erklärungen aus Vorjahren versäumt haben, kann ein Amnestieprogramm wie das Streamlined Procedure erforderlich sein. Professionelle Unterstützung hilft, Ihre Situation richtig einzuordnen, Fehler zu vermeiden und unnötige Strafen zu verhindern.
Das US-Steuersystem ist für Menschen außerhalb der Vereinigten Staaten oft schwer verständlich. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu US-Steuerpflicht, Doppelbesteuerung, FBAR, FATCA, Accidental Americans, Streamlined Procedure und Steuerberatung.
Ja. Wenn Sie in den Vereinigten Staaten geboren wurden, gelten Sie grundsätzlich als US-Staatsbürger und sind damit in den USA steuerlich erklärungspflichtig. Dies gilt auch dann, wenn Sie nie in den USA gelebt oder gearbeitet haben. Die USA besteuern ihre Staatsbürger auf Grundlage der Staatsbürgerschaft und nicht des Wohnsitzes. In vielen Fällen fällt dank Steuerabkommen keine zusätzliche Steuer an, die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bleibt jedoch bestehen.
Ein Accidental American ist eine Person, die unbeabsichtigt die US-Staatsbürgerschaft besitzt, zum Beispiel weil sie in den USA geboren wurde oder einen amerikanischen Elternteil hat. Viele Accidental Americans erfahren erst von ihrer Steuerpflicht, wenn sie ein Bankkonto eröffnen oder ein FATCA-Schreiben von ihrer Bank erhalten. Auch wenn Ihnen Ihre US-Staatsbürgerschaft nie bewusst war, können dennoch steuerliche Verpflichtungen bestehen.
In den meisten Fällen nicht. Viele Länder haben ein Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Staaten. Obwohl US-Staatsbürger jährlich eine Steuererklärung beim IRS einreichen müssen, verhindern Regelungen wie der Foreign Tax Credit (Form 1116) oder die Foreign Earned Income Exclusion (Form 2555) häufig eine doppelte Besteuerung.
Wenn Sie mehrere Jahre keine Steuererklärung abgegeben haben, kann eine sogenannte Steuer-Compliance-Lücke bestehen. In vielen Fällen lässt sich dies über ein Amnestieprogramm wie die Streamlined Filing Compliance Procedures korrigieren. Dabei werden in der Regel drei Jahre Steuererklärungen und sechs Jahre FBAR-Meldungen nachgereicht – meist ohne Strafen, sofern kein vorsätzliches Fehlverhalten vorliegt. Es ist wichtig, Ihre Situation zunächst prüfen zu lassen, bevor Sie einzelne Formulare eigenständig einreichen.
Sie können möglicherweise teilnehmen, wenn: • Sie außerhalb der Vereinigten Staaten leben • Ihre Nicht-Einhaltung der Steuerpflicht nicht vorsätzlich war • Sie bereit sind, die fehlenden Steuererklärungen und FBAR-Meldungen korrekt nachzureichen Eine individuelle Bewertung Ihrer Situation ist notwendig, um festzustellen, ob dieses Verfahren geeignet ist.
FBAR steht für Foreign Bank Account Report. Sie müssen eine FBAR-Meldung einreichen, wenn der Gesamtwert Ihrer ausländischen Bankkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr 10.000 USD überschritten hat. Dabei handelt es sich um eine Meldepflicht gegenüber dem US-Finanzministerium und nicht um eine Steuer. Dennoch können bei Nichtmeldung erhebliche Strafen verhängt werden
Bei nicht vorsätzlichen Verstößen können Strafen mehrere tausend Dollar pro Jahr betragen. Bei vorsätzlichen Verstößen können die Strafen deutlich höher ausfallen. Die genaue Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine rechtzeitige und korrekte Einreichung hilft, diese Risiken zu vermeiden.
Ein FATCA-Schreiben bedeutet in der Regel, dass Ihre Bank verpflichtet ist zu prüfen, ob Sie eine US-Steuerpflicht haben. Der erste Schritt besteht darin festzustellen, ob Sie tatsächlich als US-Steuerpflichtiger gelten und ob Ihre Steuererklärungen aktuell und vollständig sind. Wenn Sie ein FATCA-Schreiben ignorieren, kann dies zu weiteren Nachfragen oder Einschränkungen bei Ihrem Bankkonto führen.
Die Dauer hängt von der Komplexität Ihrer Situation ab. Eine einfache Steuererklärung kann relativ schnell vorbereitet werden. Wenn mehrere Einkommensquellen, ausländische Unternehmen oder fehlende Steuererklärungen aus Vorjahren vorliegen, kann der Prozess mehr Zeit in Anspruch nehmen. Eine sorgfältige Vorbereitung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
Ja. In den meisten Fällen benötigen Sie eine Social Security Number (SSN), um eine US-Steuererklärung einzureichen. Wenn Sie noch keine SSN besitzen, muss diese in der Regel zuerst beantragt werden. In bestimmten Fällen kann auch eine Individual Taxpayer Identification Number (ITIN) verwendet werden.
In einfachen Fällen ist das möglich. Für Accidental Americans, Personen mit fehlenden Steuererklärungen, ausländischen Bankkonten oder komplexeren internationalen Einkünften ist jedoch professionelle Unterstützung oft empfehlenswert. Fehler können zu Verzögerungen, Rückfragen des IRS oder unnötigen Strafen führen.
Im Ausland lebende US-Bürger und ansässige Ausländer müssen in der Regel eine Bundessteuererklärung abgeben und Steuern auf ihr weltweites Einkommen zahlen.
Ja, US-Bürger müssen eine Steuererklärung für ihr weltweites Einkommen abgeben, unabhängig davon, wo sie leben und arbeiten.
US-Bürger, die im Ausland leben, müssen unter Umständen das Formular 2555 und/oder das Formular 1116 einreichen, um den Ausschluss für Einkünfte aus ausländischer Tätigkeit geltend zu machen.
FBAR (Foreign Bank Account Report) ist die Verpflichtung für bestimmte US-Personen und Unternehmen, ihre ausländischen Finanzkonten an das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums zu melden. Die FBAR-Meldepflicht gilt für US-Personen, die ein finanzielles Interesse an einem oder mehreren ausländischen Finanzkonten haben oder eine Unterschrift darauf leisten, wenn der Gesamtwert dieser Konten zu irgendeinem Zeitpunkt im Kalenderjahr 10 000 USD übersteigt.
Die Kosten hängen von der Komplexität Ihrer Situation ab. Eine einfache US-Steuererklärung ist in der Regel günstiger als ein Fall mit mehreren Jahren Rückstand, FBAR/FATCA, Investmentkonten, selbstständigem Einkommen, Renten oder Unternehmen. Americans Overseas kann Ihre Situation prüfen und Sie mit einem passenden US-Steuerspezialisten verbinden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und Deutschland soll verhindern, dass dasselbe Einkommen doppelt besteuert wird. Trotzdem müssen US-Staatsbürger häufig weiterhin eine US-Steuererklärung einreichen. In der Praxis helfen Form 1116, Form 2555 und das Abkommen dabei, eine doppelte Steuerbelastung zu vermeiden oder zu reduzieren.
Das Formular W-8BEN wird in der Regel von nicht-amerikanischen Personen verwendet, um gegenüber einer Bank oder einem Finanzinstitut ihren Nicht-US-Status zu bestätigen oder bestimmte US-Quellensteuern zu reduzieren. Für US-Staatsbürger oder US Persons ist es normalerweise nicht das richtige Formular. Sie müssen in der Regel eine US-Steuererklärung mit Form 1040 einreichen.
Form 1040 ist das zentrale Formular für die jährliche US-Einkommensteuererklärung natürlicher Personen. US-Staatsbürger, Green-Card-Inhaber und bestimmte US Persons müssen es häufig auch dann einreichen, wenn sie außerhalb der Vereinigten Staaten leben.