Wenn Sie Ihrer in den USA bestehenden Steuerpflicht nicht nachkommen – obwohl Sie Kenntnis von dieser haben, aber (aus welchen Gründen auch immer) sich gegen eine entsprechende Meldung entscheiden – wird das als ein vorsätzlicher Verstoß betrachtet. Sollten Sie allerdings Ihre Steuerpflicht in den USA deswegen nicht erfüllt haben, weil Sie darüber nicht informiert gewesen sind, ist dies eine unvorsätzliche Tat. Eine solche zieht normalerweise eine geringere oder gar keine Strafe nach sich
Was passiert, wenn ein Steuerpflichtiger das Streamlined Verfahren (siehe unten) in Anspruch nimmt, seine unerfüllten Steuerzahlungen aber auf einem „vorsätzlichen“ Verhalten basieren? Die Antwort hierauf hängt davon ab, ob die „Vorsätzlichkeit“ bedeutungsmäßig der zivil- bzw. strafrechtlichen Definition entspricht. Steuerpflichtige, die deutlich in kriminelle Tätigkeiten involviert sind, riskieren ernsthafte strafrechtliche Sanktionen einschließlich Haftzeit.
Diese sollten das Streamlined Verfahren, welches keinerlei Schutz gegen strafrechtliche Verfolgung verspricht, nicht beanspruchen, sondern stattdessen dieses:Offshore Voluntary Disclosure Program”/„Programm zur freiwilligen Offenlegung von ausländischem Vermögen“. Sollte das Verhalten des Steuerzahlers keine strafrechtlichen Ansätze bieten, kann der „vorsätzliche“ Aspekt eventuell dennoch zivilstrafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Am 18. Juni verkündete der IRS neue „Streamlined“-Verfahren, wodurch praktische Lösungen angeboten werden sollten, um US-Personen in Hinsicht auf ihre nicht ordnungsgemäß angemeldeten ausländischen Konten bzw. Vermögenswerte zu bewegen, ihre Steuerpflicht zu erfüllen. Zwar scheinen die neuen “Streamlined” Verfahren auf ihre Weise einfach zu sein – dennoch muss ich Leser zur Vorsicht warnen und ihnen raten, kompetenten Rat in Bezug auf diese neuen „gestrafften“ Verfahren einzuholen.
Damit diese Verfahren zur Anwendung kommen, muss die Erfüllung der Steuerpflicht auf ein „unabsichtliches“ Verhalten zurückzuführen sein. Es muss gegenüber der IRS eine Sachverhaltserklärung mit Begründungen der Missachtung der Steuerpflicht abgegeben werden.
Laut der Streamlined Procedures definiert der IRS folgendermaßen: „Non-willful conduct is conduct that is due to negligence, inadvertence, or mistake or conduct that is the result of a good faith misunderstanding of the requirements of the law.“ Der IRS macht keinerlei Aussage dazu, was mit diesen Ausdrücken gemeint ist oder was sie bedeuten. Es gibt viele Faktoren, die die Richtigkeit einer Beurteilung der „Unabsichtlichkeit“ bestimmen, wobei aufgrund einer kleinen Unachtsamkeit das Urteil ganz leicht „Vorsatz“ heißen kann. Einige Fälle mögen eindeutig sein und perfekt in irgendeine der Kategorien für steuerliche Nichterfüllung passen, dennoch gibt es zahllose andere, die in der Grauzone liegen. Selbst der IRS sagt z.B., dass wenn man ein ausländisches Konto besitzt, aber im Kästchen in Teil III von Liste B auf die Frage, ob man ein solches innehat, „NEIN“ ankreuzt, das nicht ausreicht, um damit ein „vorsätzliches“ Verhalten nachzuweisen. Siehe Internes Handbuch über Einnahmen 4.26.16.4.5.3(07-01-2008) FBAR -Strafen aufgrund von Vorsätzlichkeit – Vorsatz
Eine sorgfältig vorbereitete Erklärung über ein unvorsätzliches Handeln kann ein solches verständlich machen und jegliche weiteren Fragen seitens der IRS unterbinden. Auch andere Aspekte sollten ernsthaft unter die Lupe genommen werden: Hat der Steuerpflichtige Rat bei einem Experten gesucht? Hat er den Berater über sein im Ausland vorhandenes Vermögen informiert? Wie lauteten seine Einträge in Steuerorganisatoren? Welchen Beruf übt der Steuerpflichtige aus, was ist sein Bildungsstand usw.
Wir wissen, dass gemäß der Verwendung in der zivilrechtlichen Strafregelung der Begriff „vorsätzlich“ bedeuten kann, dass die Handlung sich auf grobe Vernachlässigung, leichtsinnige Nichtbeachtung oder bewusste Unachtsamkeit begründet. Ob eine Nichterfüllung „vorsätzlich“ geschah, wird aufgrund von Umständen und Tatsachen ermittelt. Deshalb ist es sinnvoll, dass zum Zweck der gestrafften Verfahren, ein „unabsichtliches“ Verhalten nicht als das Ergebnis grober Vernachlässigung, leichtsinniger Nichtbeachtung oder bewusster Unachtsamkeit betrachtet wird.
Der Abschnitt 367 der Bestimmungen entschuldigt teilweise gewisse Nichteinhaltungen bei der Einreichung, solange diese nicht auf „Vorsätzlichkeit“ beruhen. Die Bestimmungen besagen, dass für diesen Zweck „vorsätzlich“ interpretiert wird als „consistent with the meaning of that term in the context of other civil penalties, which would include a failure due to gross negligence, reckless disregard, or willful neglect.“
Beispiele dazu finden Sie auf Seite 28 und aus den Beispielen können wir einige wichtige Schlüsse ziehen:
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Quelle Forbes, Robert Wood