Wegzugbesteuerung bei Verzicht auf die US-Staatsbürgerschaft

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Wenn Sie US-Bürger sind und Ihre US-Staatsbürgerschaft zurückziehen wollen, kann das wesentliche steuerliche Auswirkungen haben. Die Vereinigten Staaten erlegen in solchen Fällen eine Wegzugsteuer (Exit tax) auf, wenn Sie Ihre Staatsbürgerschaft unter bestimmten Kriterien zurückziehen.

Wenn man über ein 2 Millionen USD überschreitendes Reinvermögen verfügt, wird man normalerweise wegzugsteuerpflichtig. Diese Steuer berechnet sich aus dem noch nicht realisierten Wertzuwachs (ausgedrückt in USD) bezogen auf ALLE IHRE VERMÖGENSWERTE (einschließlich Ihres Zuhauses). Ebenso werden Ihre gesamten Entgeltumwandlungen besteuert – wie z.B. Renten zum Zeitpunkt der Ausbürgerung.

Die Wegzugsteuer wird auch dann fällig, wenn Ihr Reinvermögen 2 Millionen USD nicht übersteigt. Nämlich dann, wenn Sie in den vorangegangenen fünf Jahren nicht Ihren Steuerverpflichtungen in den USA nachgekommen sind. Die mit der Grenze von 2 Millionen USD verbundenen Vorschriften gelten aber nicht für solche Personen, die von Geburt an eine doppelte Staatsbürgerschaft besessen haben. Falls jedoch nachgewiesen werden kann, dass diese der Steuerpflicht fünf Jahre lang nicht nachgekommen sind, wird auch hier die Steuer veranschlagt.

Greencard-Inhaber und Wegzugsteuer

Die Wegzugsteuer (exit tax) betrifft auch Greencard-Inhaber, die eine solche während der vergangenen 15 Jahre 8 Jahre lang besessen haben (so genannte ‚langzeit Ansässige‘). Das kann bedeuten, dass Greencard-Inhaber, die nicht offiziell Ihre Greencard ausgehändigt haben, ‚in der Klemme sitzen‘. Sie unterliegen weiterhin der US-amerikanischen Einkommenssteuer, können sich gleichzeitig aber eine Aufgabe der Karte aufgrund der obligatorischen Wegzugsteuer nicht leisten.

 

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