Für US-Bürger und ansässige Ausländer, die im Ausland leben oder finanzielle Verbindungen über Grenzen hinweg haben, kann das Verständnis der Regeln rund um Geschenke entscheidend sein. Die IRS hat spezifische Richtlinien zu den steuerlichen Auswirkungen des Gebens und Empfangens von Geschenken, egal ob diese aus den USA stammen oder aus dem Ausland kommen.
Dabei ist es wichtig, zwischen Schenkungssteuer (Gift Tax), Erbschaftssteuer (Estate Tax) und einer reinen Meldepflicht zu unterscheiden. Nicht jede Schenkung, die gemeldet werden muss, führt tatsächlich zu einer Steuerzahlung.
Ja, Sie können Ihrem Kind ein Geschenk machen, und ob Sie es deklarieren müssen, hängt unter anderem von der Höhe ab.
Die IRS erlaubt US-Personen, jedes Jahr einen bestimmten Betrag pro Empfänger zu verschenken, ohne dass dafür in der Regel eine Schenkungssteuererklärung erforderlich ist. Dieser Betrag wird als jährlicher Freibetrag (annual gift tax exclusion) bezeichnet und regelmäßig angepasst.
Für 2026 beträgt der jährliche Freibetrag 19.000 US-Dollar pro Empfänger. Auch 2025 lag er bei 19.000 US-Dollar. Der bisher auf dieser Seite genannte Betrag von 18.000 US-Dollar galt für das Steuerjahr 2024.
Wenn Sie einem einzelnen Empfänger innerhalb eines Jahres mehr als den jährlichen Freibetrag schenken, müssen Sie in der Regel eine Schenkungssteuererklärung mit Formular 709 einreichen.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie Schenkungssteuer zahlen müssen. Beträge oberhalb des jährlichen Freibetrags werden grundsätzlich auf Ihren lebenslangen Freibetrag für Schenkungs- und Erbschaftssteuer angerechnet.
Für 2026 beträgt dieser US-Bundesfreibetrag 15 Millionen US-Dollar pro Person. Deshalb kann eine Meldepflicht mit Formular 709 entstehen, obwohl tatsächlich keine US-Schenkungssteuer fällig wird.
Die USA kennen auf Bundesebene eine Schenkungssteuer (Federal Gift Tax). Entscheidend ist jedoch nicht nur die Höhe einer einzelnen Schenkung.
Für US-Personen spielen insbesondere zwei Freibeträge eine Rolle:
Erst wenn steuerpflichtige Schenkungen den verfügbaren lebenslangen Freibetrag überschreiten, kann tatsächlich US-Bundesschenkungssteuer entstehen.
Eine Schenkung oberhalb von 19.000 US-Dollar bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Sie auf den darüberliegenden Betrag sofort Schenkungssteuer zahlen müssen. Häufig entsteht zunächst nur eine Meldepflicht mit Formular 709.
In der Regel müssen Sie, wenn Sie ein Geschenk von einer anderen US-Person erhalten, dies nicht als Einkommen in Ihrer US-Steuererklärung angeben, und es fällt beim Empfänger normalerweise keine Schenkungssteuer auf den Erhalt des Geschenks an.
Die Verpflichtung zur Meldung des Geschenks und möglicherweise zur Zahlung der Schenkungssteuer liegt grundsätzlich beim Geber, nicht beim Empfänger.
Wenn Sie als US-Person ein Geschenk oder Vermächtnis von einer nicht-US-Person erhalten, kann eine Meldepflicht entstehen.
Bei Geschenken oder Vermächtnissen von einer ausländischen Einzelperson oder einem ausländischen Nachlass liegt die relevante Meldeschwelle grundsätzlich bei mehr als 100.000 US-Dollar innerhalb eines Steuerjahres.
Für Geschenke von ausländischen Körperschaften oder ausländischen Partnerschaften gilt eine niedrigere, jährlich angepasste Schwelle. Für 2026 beträgt diese 20.573 US-Dollar.
Der bisher auf dieser Seite genannte Betrag von 16.388 US-Dollar ist veraltet.
Solche meldepflichtigen ausländischen Geschenke werden mit Formular 3520 gemeldet. Dabei geht es grundsätzlich um die Offenlegung der Transaktion gegenüber der IRS – nicht darum, dass der Empfänger allein aufgrund des Geschenks Schenkungssteuer zahlen muss.
Bei einer grenzüberschreitenden Schenkung können sowohl die amerikanischen als auch die deutschen Steuerregeln relevant sein.
Welche Regeln gelten, hängt unter anderem davon ab:
Eine in Deutschland lebende US-Person kann beispielsweise weiterhin den amerikanischen Schenkungssteuer- und Meldevorschriften unterliegen. Gleichzeitig können aufgrund des Wohnsitzes oder anderer Anknüpfungspunkte deutsche steuerliche Regeln relevant sein.
Das bedeutet auch: Der Wohnsitz außerhalb der USA beendet die amerikanischen Schenkungssteuerregeln für einen US-Staatsbürger nicht automatisch.
Bei größeren grenzüberschreitenden Schenkungen sollte deshalb sowohl die US-amerikanische als auch die lokale steuerliche Behandlung geprüft werden. Weitere Informationen zum Zusammenspiel verschiedener Steuersysteme finden Sie unter Steuerabkommen.
Wenn Sie als US-Person ein Geschenk geben, das den jährlichen Freibetrag überschreitet, müssen Sie in der Regel das Formular 709 einreichen.
Sie müssen dadurch jedoch nicht automatisch Schenkungssteuer zahlen. Solange Ihr verfügbarer lebenslanger Freibetrag nicht ausgeschöpft ist, kann eine Meldepflicht bestehen, ohne dass unmittelbar US-Schenkungssteuer fällig wird.
Als Empfänger zahlen Sie in den USA in der Regel keine Schenkungssteuer auf erhaltene Geschenke, unabhängig davon, ob der Geber eine US- oder Nicht-US-Person ist.
Bei größeren Geschenken von Nicht-US-Personen kann jedoch eine Meldepflicht bestehen. Melden bedeutet in diesem Zusammenhang nicht automatisch Steuern zahlen.
Zusätzlich sollten Sie sich bei Ihrem lokalen Steuerberater über mögliche steuerliche Folgen im Land, in dem Sie wohnen, informieren.
Ja. Neben der Schenkungssteuer gibt es in den USA auf Bundesebene auch eine Erbschafts- beziehungsweise Nachlasssteuer (Federal Estate Tax).
Anders als beispielsweise die deutsche Erbschaftsteuer setzt die US-Bundesnachlasssteuer grundsätzlich beim Nachlass des Verstorbenen an. Gift Tax und Estate Tax hängen im amerikanischen System eng miteinander zusammen und teilen sich grundsätzlich einen gemeinsamen lebenslangen Freibetrag.
Für 2026 beträgt dieser Freibetrag 15 Millionen US-Dollar pro Person.
Das ist auch der Grund, warum größere Schenkungen während des Lebens relevant für eine spätere US-Nachlasssteuer sein können: Schenkungen, die den jährlichen Freibetrag überschreiten und auf den lebenslangen Freibetrag angerechnet werden, können den noch verfügbaren Freibetrag für den späteren Nachlass reduzieren.
Bei internationalen Nachlässen kann die Situation erheblich komplexer werden, insbesondere wenn der Verstorbene oder die Erben in Deutschland leben oder sich Vermögenswerte in mehreren Ländern befinden.
Die deutsche und die amerikanische Besteuerung von Erbschaften funktionieren nicht identisch.
Ein wesentlicher Unterschied besteht darin, dass die US Federal Estate Tax grundsätzlich den Nachlass besteuert, während die deutsche Erbschaftsteuer grundsätzlich beim Erwerb des Erben beziehungsweise Begünstigten ansetzt.
Bei deutsch-amerikanischen Nachlässen können dadurch zwei unterschiedliche Steuersysteme relevant sein. Entscheidend sind unter anderem Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, steuerlicher Status und der Standort der Vermögenswerte.
Bei einer grenzüberschreitenden Erbschaft oder größeren Schenkung ist es deshalb wichtig, nicht einfach die deutschen Freibeträge mit den amerikanischen Freibeträgen zu vergleichen. Die Systeme funktionieren unterschiedlich und müssen im konkreten Fall gemeinsam betrachtet werden.
Verwenden Sie das Formular 709, „United States Gift (and Generation-Skipping Transfer) Tax Return“, um bestimmte Schenkungen zu melden, insbesondere wenn der jährliche Freibetrag überschritten wird.
Verwenden Sie das Formular 3520, „Annual Return to Report Transactions with Foreign Trusts and Receipt of Certain Foreign Gifts“, um bestimmte größere Geschenke von Nicht-US-Personen zu melden.
Es ist jedoch entscheidend, dass Sie sich bei Ihrem lokalen Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen im Land, in dem Sie wohnen, erkundigen.
Wir, die Gründer von Americans Overseas, wurden in Europa geboren und erhielten unsere amerikanische Staatsbürgerschaft durch unsere (amerikanische) Mutter.
Als wir dies zum ersten Mal um 2013 hörten, gab es Unglauben (das kann doch nicht wahr sein), Wut (wie man das einfach so machen kann), Angst (bekomme ich jetzt Geldstrafen oder Probleme) und Panik (was soll ich tun?) Es ist (leider) wahr, dass es eine amerikanische Steuerpflicht gibt.
Für uns gab es keine Informationen von der lokalen Regierung, das Konsulat verwies uns an das amerikanische Finanzamt, aber das Finanzamt war undurchdringlich.
Deshalb haben wir diese Initiative ins Leben gerufen, um Menschen aus aller Welt mit guten Informationen zu unterstützen, unnötige Panik zu vermeiden und unverbindlich und kostenlos Hilfe zu leisten. Falls erforderlich, verfügen wir über ein Netzwerk erschwinglicher Fachleute (Steuerberater), die Ihnen bei Schenkungssteuern USA für US-Personen helfen können.
Nehmen Sie jetzt für weitere Informationen Kontakt auf
Quellen Schenkungssteuern USA:
Verstehen des US-Steuersystems, der Verpflichtungen und aller zusätzlichen Bedingungen kann schwierig sein. Vor allem, wenn man außerhalb Amerikas lebt. Ist Ihre Frage nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns.
Für 2026 beträgt der jährliche Freibetrag 19.000 US-Dollar pro Empfänger. Schenkungen oberhalb dieses Betrags müssen in der Regel mit Formular 709 gemeldet werden. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Schenkungssteuer fällig wird.
Für 2026 beträgt der lebenslange Freibetrag für Schenkungs- und Nachlasssteuer auf Bundesebene 15 Millionen US-Dollar pro Person. Größere Schenkungen können diesen Freibetrag reduzieren.
In der Regel nicht. Die US-Schenkungssteuer ist grundsätzlich eine Verpflichtung des Schenkers. Der Empfänger muss bestimmte größere ausländische Geschenke jedoch möglicherweise melden.
Das hängt vom US-Steuerstatus des Empfängers und von der Höhe der Schenkung ab. Erhält eine US-Person von einer ausländischen Privatperson oder einem ausländischen Nachlass innerhalb eines Jahres mehr als 100.000 US-Dollar, kann eine Meldepflicht mit Formular 3520 entstehen.
Formular 709 ist die „United States Gift (and Generation-Skipping Transfer) Tax Return“. US-Personen verwenden es unter anderem, wenn eine Schenkung den jährlichen Freibetrag überschreitet.
Formular 3520 wird unter anderem verwendet, um bestimmte größere Geschenke oder Vermächtnisse von Nicht-US-Personen gegenüber dem IRS zu melden. Die Meldung bedeutet nicht automatisch, dass auf das Geschenk Steuer gezahlt werden muss.
Ja. Auf Bundesebene gibt es die Federal Estate Tax. Sie setzt grundsätzlich beim Nachlass des Verstorbenen an und ist eng mit der US-Schenkungssteuer verbunden.
Die Systeme funktionieren unterschiedlich. Die US Federal Estate Tax besteuert grundsätzlich den Nachlass, während die deutsche Erbschaftsteuer grundsätzlich beim Erwerb des Erben ansetzt. Bei grenzüberschreitenden Nachlässen können deshalb beide Systeme relevant sein.
Nicht automatisch. Eine Schenkung oberhalb des jährlichen Freibetrags führt in der Regel zunächst zu einer Meldepflicht mit Formular 709. Ob tatsächlich Steuer fällig wird, hängt unter anderem davon ab, wie viel vom lebenslangen Freibetrag bereits genutzt wurde.
Ja. Der Wohnsitz außerhalb der USA beendet die US-Steuerpflicht eines US-Staatsbürgers nicht automatisch. Deshalb können die amerikanischen Schenkungssteuer- und Meldevorschriften auch für US-Personen gelten, die dauerhaft in Deutschland leben.