Laut SWR Aktuell verweigern Banken im Westen der Pfalz Deutsch-Amerikanern, ein Wertpapier-Depot zu eröffnen. Grund dafür ist ein internationales Abkommen: FATCA.
Eigentlich wollte Emily Schmitt nur ein bisschen Vorsorge betreiben, als sie entschied, ihr Geld an der Börse anzulegen. Ob es um die private Altersvorsorge geht, oder darum, Geld zu sparen für größere Anschaffungen wie ein Auto oder ein Haus – ihr Geld zu investieren macht auch vor dem Hintergrund der steigenden Inflation für die 29-Jährige aus Kaiserslautern Sinn.
Doch Schmitt stieß dabei auf Probleme. Weil Sie neben der deutschen auch die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, wollte keine Bank ein Depot für sie eröffnen.
“Nachdem ich erfolglos versucht hatte, bei einer Bank online ein Depot zu eröffnen, hatte ich Hoffnung, dass es bei meiner Hausbank in Ramstein klappt”, erinnert sich Schmitt.
Und tatsächlich erhält Schmitt dort ein nettes Beratungsgespräch, bis die entscheidende Frage nach “Verbindungen in die USA” kommen, die sie bejaht. Depoteröffnung abgelehnt. Bei insgesamt fünf Banken geht es Schmitt so: “Ich habe mich gefühlt wie ein Mensch zweiter Klasse.”
Allein in Kaiserslautern leben 800 Menschen, die neben dem deutschen auch einen amerikanischen Pass haben.
Als US-Bürger werden auch im Ausland geborene Kinder zweier US-amerikanischer Elternteile anerkannt. Allerdings muss dazu mindestens ein Elternteil einige Zeit in den USA gelebt haben. Bei Kindern, die im Ausland zur Welt gekommen sind und deren Geburt bei einem US-amerikanischen Konsulat oder einer US-amerikanischen Botschaft angezeigt wurde, gilt dieser Eintrag als Nachweis der Staatsbürgerschaft.
Wenn Sie als Kind eines US-Bürgers und eines ausländischen Bürgers im Ausland geboren wurden, können Sie als US-Bürger betrachtet werden.
Schmitt besitzt beide Staatsangehörigkeiten, weil sie eine deutsche Mutter hat und einen amerikanischen Vater, der in Kaiserslautern als US-Soldat stationiert war – eine Konstellation, die in der Westpfalz keine Seltenheit ist. Dennoch sind die Banken hier nicht auf diesen Umstand eingerichtet.
Grund dafür ist ein internationales Abkommen zwischen den USA und Deutschland, der Foreign Account Tax Compliance Act, kurz FATCA. Jeder Mensch mit einer amerikanischen Staatsbürgerschaft ist auch in Amerika steuerpflichtig, egal, wo er sich aufhält.
FATCA ist ein Gesetz zur Aufsicht von Steuerverpflichtungen ausländischer Bankkonten. FATCA wird eingeführt, um gegen Steuerhinterziehung von US-Bürgern im Ausland zu ermitteln. Die Gesetzgebung verlangt von allen ausländischen Finanzinstitutionen, wie zum Beispiel Banken, Investmentbroker usw., Informationen zu Finanzkonten von US-Bürgern an die US-Steuerbehörde IRS weiterzuleiten. Auch Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft und ausländische Instanzen, an denen US-Steuerzahler eine wesentliche Beteiligung haben, sind davon betroffen.
Im Zuge des Abkommens haben sich auch deutsche Finanzinstitute gesetzlich dazu verpflichtet, alle steuerrelevanten Daten von Kundinnen und Kunden, die nach dem Gesetz “Personen der Vereinigten Staaten/US persons” sind, an die oberste US-Steuerbehörde zu melden.
FATCA sei ein Puzzelteil beim Vorhaben der amerikanischen Behörden, das Steuerrecht besser zu kontrollieren. In Folge des Abkommens hat sich Deutschland verpflichtet, steuerrelevante Daten von amerikanischen Staatsangehörigen an die US-Behörden zu melden. Und das ist für Banken ein enormer Aufwand. Die verdienen dabei nichts und das Risiko, dabei etwas falsch zu machen, ist groß.
Auf Anfrage bestätigen die Banken, bei denen Schmitt vorstellig wurde, genau diesen Zusammenhang. Die ING beispielsweise schreibt: “Seit der Finanzkrise haben die USA ihr Wertpapier- und Steuerrecht deutlich verschärft. Das heißt für die Banken: neue Auflagen und Dokumentationspflichten, mehr Aufwand und steigende Kosten. Und es stellt eine erhebliche Herausforderung in Bezug auf Organisation, Compliance und Risk-Management für die betroffenen Nicht-US-Finanzinstitute dar.”
Für Schmitt war die Erfahrung ernüchternd. Als Trotzreaktion habe sie tatsächlich kurz in Betracht gezogen, die amerikanische Staatsbürgerschaft niederzulegen. Doch auch das sei zum einen mit großen Hürden verbunden.
Die Staatsbürgerschaft ablegen kann wieder zu neuen Problemen führen. Beim Ablegen muss man die sogenannte exit-tax Erklärung abgeben. In diesem Fall fordert der IRS, dass alle Besitztümer nach Marktwert geschätzt werden. Die Besitztümer werden dann also so betrachtet, als ob sie an dem Tag an dem man ein ‚Expat’ wurde, verkauft seien. Eins mag klar sein: es ist nicht einfach, der amerikanischen Steuerpflicht zu entkommen.
Doch eine andere Möglichkeit, ihr Geld anzulegen, bleibt vor dem aktuellen Hintergrund nicht wirklich. Die Volksbank Kaiserslautern beispielsweise gibt an, die FATCA-Regelung betreffe zwar ausschließlich Wertpapierdienstleistungen: “Allerdings gibt es aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus aktuell kaum renditestarke Alternativen.”
Neben all den Problemen mit ihrer Bank hat Schmitt auch eine US-Steuerpflicht.
Diese Steuerpflicht beginnt ab der Geburt bei einem Einkommensschwellenwert von ca. 12.000 USD und/oder einer FBAR-Registrierungspflicht bei einem Schwellenwert von 10.000 USD (man sieht sich dies oder zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahr an, alle Konten, auf die man Zugriff hat, werden zusammengezählt). Darauf weisen die Banken jedoch nicht hin. Allerdings ist es wichtig, über diese Steuerpflicht Bescheid zu wissen, damit man nicht gegen das US-Steuerrecht verstößt.
Amerika ist weltweit das einzige entwickelte Land, dessen Staatsbürger, egal wo sie wohnen und arbeiten, der Einkommenssteuerpflicht unterliegen. (mit oder ohne US Reisepass, Greencard Inhaber, sonstige).
Diese Regelung basiert auf dem amerikanischen Gesetz FATCA und wird mittels zwischenstaatlicher Abkommen durchgesetzt, die viele Staaten mit den USA geschlossen haben. Die Steuer im Wohnsitzland kann mit den in den USA anfallenden Steuern verrechnet werden. Dies bedeutet, dass Sie fast immer eine US-Steuererklärung abgeben, aber nicht unbedingt Steuern zahlen müssen.
Wir, die Gründer von Americans Overseas, wurden in Europa geboren und erhielten unsere amerikanische Staatsbürgerschaft durch unsere (amerikanische) Mutter.
Als wir dies zum ersten Mal um 2013 hörten, gab es Unglauben (das kann doch nicht wahr sein), Wut (wie man das einfach so machen kann), Angst (bekomme ich jetzt Geldstrafen oder Probleme) und Panik (was soll ich tun?) Es ist (leider) wahr, dass es eine amerikanische Steuerpflicht gibt.
Für uns gab es keine Informationen von der lokalen Regierung, das Konsulat verwies uns an das amerikanische Finanzamt, aber das Finanzamt war undurchdringlich.
Deshalb haben wir diese Initiative ins Leben gerufen, um Menschen aus aller Welt mit guten Informationen zu unterstützen, unnötige Panik zu vermeiden und unverbindlich und kostenlos Hilfe zu leisten.
Wenn gewünscht und notwendig, verfügen wir über ein Netzwerk von bezahlbaren Fachleuten (Buchhaltern und US Steuerberatern), die Ihnen bei Ihren Verpflichtungen behilflich sein können und möglicherweise Doppelbesteuerung USA Deutschland vermeiden.
Haben Sie weitere Fragen über US-Steuererklärung? Wenn dies der Fall ist, kontaktieren Sie Americans Overseas.
Nehmen Sie jetzt für weitere Informationen Kontakt auf
Quelle: SWR Aktuell