Laut SWR Aktuell verweigern Banken im Westen der Pfalz Deutsch-Amerikanern, ein Wertpapier-Depot zu eröffnen. Grund dafür ist häufig FATCA: ein US-Gesetz, das Banken außerhalb der USA zusätzliche Melde- und Prüfpflichten auferlegt.
Eigentlich wollte Emily Schmitt nur ein bisschen Vorsorge betreiben, als sie entschied, ihr Geld an der Börse anzulegen. Ob es um die private Altersvorsorge geht oder darum, Geld für größere Anschaffungen wie ein Auto oder ein Haus zu sparen: Ihr Geld zu investieren machte auch vor dem Hintergrund der steigenden Inflation für die 29-Jährige aus Kaiserslautern Sinn.
Doch Schmitt stieß dabei auf Probleme. Weil sie neben der deutschen auch die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzt, wollte keine Bank ein Depot für sie eröffnen.
„Nachdem ich erfolglos versucht hatte, bei einer Bank online ein Depot zu eröffnen, hatte ich Hoffnung, dass es bei meiner Hausbank in Ramstein klappt”, erinnert sich Schmitt.
Und tatsächlich erhält Schmitt dort ein nettes Beratungsgespräch, bis die entscheidende Frage nach „Verbindungen in die USA” kommt, die sie bejaht. Depoteröffnung abgelehnt. Bei insgesamt fünf Banken geht es Schmitt so: „Ich habe mich gefühlt wie ein Mensch zweiter Klasse.”
Allein in Kaiserslautern leben rund 800 Menschen, die neben dem deutschen auch einen amerikanischen Pass haben.
Als US-Bürger werden auch im Ausland geborene Kinder zweier US-amerikanischer Elternteile anerkannt. Allerdings muss dazu mindestens ein Elternteil einige Zeit in den USA gelebt haben. Bei Kindern, die im Ausland zur Welt gekommen sind und deren Geburt bei einem US-amerikanischen Konsulat oder einer US-amerikanischen Botschaft angezeigt wurde, gilt dieser Eintrag als Nachweis der Staatsbürgerschaft.
Wenn Sie als Kind eines US-Bürgers und eines ausländischen Bürgers im Ausland geboren wurden, können Sie ebenfalls als US-Bürger betrachtet werden.
Schmitt besitzt beide Staatsangehörigkeiten, weil sie eine deutsche Mutter hat und einen amerikanischen Vater, der in Kaiserslautern als US-Soldat stationiert war – eine Konstellation, die in der Westpfalz keine Seltenheit ist. Dennoch sind viele Banken hier nicht auf diesen Umstand eingerichtet.
Ein normales Bankkonto ist für US-Bürger in Deutschland oft möglich, aber es kann zu zusätzlichen Fragen kommen. Banken fragen dann zum Beispiel nach einer US-Steuernummer, einer Social Security Number oder nach FATCA-relevanten Angaben.
Bei einem Wertpapierdepot ist die Situation häufig schwieriger. Viele Banken und Online-Broker möchten keine Depots für US-Personen führen, weil der administrative Aufwand, die Meldepflichten und die Compliance-Risiken höher sind.
Das bedeutet nicht, dass jeder US-Bürger in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen ist. Es bedeutet aber, dass die Depoteröffnung komplizierter sein kann und dass einzelne Banken oder Broker Anträge ablehnen können.
Typische Suchfragen lauten deshalb:
Americans Overseas empfiehlt nicht pauschal eine bestimmte Bank oder einen bestimmten Broker. Entscheidend ist, dass Sie vor einer Geldanlage verstehen, welche US-Steuerpflichten und Meldepflichten für Sie gelten können.
Grund dafür ist der Foreign Account Tax Compliance Act, kurz FATCA. FATCA verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Informationen über Finanzkonten von US-Personen an die zuständigen Steuerbehörden zu melden. In Deutschland geschieht dies im Rahmen zwischenstaatlicher Vereinbarungen.
Wichtig ist dabei die Unterscheidung: Die amerikanische Steuerpflicht von US-Bürgern entsteht nicht durch FATCA. Sie ergibt sich aus dem amerikanischen Steuerrecht und der sogenannten Citizenship-Based Taxation. FATCA sorgt vor allem dafür, dass Banken und Finanzinstitute US-Personen identifizieren und bestimmte Kontoinformationen melden müssen.
Auch Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft und ausländische Unternehmen oder Strukturen, an denen US-Steuerzahler wesentlich beteiligt sind, können davon betroffen sein.
FATCA ist ein Puzzleteil beim Vorhaben der amerikanischen Behörden, das Steuerrecht besser zu kontrollieren. Infolge des Abkommens hat sich Deutschland verpflichtet, steuerrelevante Daten von amerikanischen Staatsangehörigen an die US-Behörden zu melden.
Für Banken ist das ein erheblicher Aufwand. Sie müssen Kunden identifizieren, Dokumente prüfen, Daten melden und Compliance-Risiken vermeiden. Gerade bei Wertpapierdepots kann das für Banken unattraktiv sein.
Auf Anfrage bestätigen die Banken, bei denen Schmitt vorstellig wurde, genau diesen Zusammenhang. Die ING beispielsweise schreibt: „Seit der Finanzkrise haben die USA ihr Wertpapier- und Steuerrecht deutlich verschärft. Das heißt für die Banken: neue Auflagen und Dokumentationspflichten, mehr Aufwand und steigende Kosten. Und es stellt eine erhebliche Herausforderung in Bezug auf Organisation, Compliance und Risk-Management für die betroffenen Nicht-US-Finanzinstitute dar.”
Für Betroffene fühlt sich das oft ungerecht an. Viele Deutsch-Amerikaner leben seit Jahren oder Jahrzehnten in Deutschland, zahlen hier Steuern und haben kaum noch einen praktischen Bezug zu den USA. Trotzdem können sie wegen ihrer US-Staatsbürgerschaft oder einer anderen Verbindung zu den USA als US Person gelten.
Selbst wenn ein US-Bürger in Deutschland ein Depot eröffnen kann, ist die steuerliche Frage damit noch nicht gelöst. Viele in Europa angebotene Investmentfonds und ETFs können aus US-Sicht als PFICs gelten: Passive Foreign Investment Companies.
PFIC-Regeln können für US-Personen sehr komplex und steuerlich nachteilig sein. Häufig entsteht zusätzlicher Reporting-Aufwand, unter anderem über Form 8621. Die IRS beschreibt Form 8621 als Information Return für US-Personen, die direkt oder indirekt Anteile an einer PFIC halten und bestimmte Meldepflichten erfüllen müssen.
Das betrifft oft gerade die Produkte, die in Deutschland für die private Altersvorsorge beliebt sind: Fonds, ETFs oder bestimmte ausländische Anlagevehikel. Deshalb ist die Frage nicht nur: „Welche Bank eröffnet mir ein Depot?”, sondern auch: „Welche Anlagen sind für mich als US Person steuerlich sinnvoll oder riskant?”
Americans Overseas gibt keine Anlageberatung. Wer als US-Bürger in Deutschland investieren möchte, sollte aber vorab mit einem spezialisierten US-Steuerberater prüfen, welche Meldepflichten und steuerlichen Folgen entstehen können.
Für Schmitt war die Erfahrung ernüchternd. Als Trotzreaktion habe sie tatsächlich kurz in Betracht gezogen, die amerikanische Staatsbürgerschaft niederzulegen. Doch auch das ist mit großen Hürden verbunden.
Die Staatsbürgerschaft abzulegen kann neue steuerliche Fragen auslösen. Wer die US-Staatsbürgerschaft aufgeben möchte, muss in der Regel prüfen, ob die US-Steuererklärungen und Meldepflichten der vergangenen Jahre korrekt erfüllt wurden. Außerdem kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Exit Tax relevant werden.
Wichtig: Die Exit Tax gilt nicht automatisch für jede Person, die ihre US-Staatsbürgerschaft abgibt. Sie betrifft vor allem sogenannte covered expatriates. Ob jemand darunter fällt, hängt unter anderem vom Vermögen, von Steuerbeträgen und von der bisherigen Einhaltung der US-Steuerpflichten ab.
Doch eine andere Möglichkeit, ihr Geld anzulegen, bleibt vor dem aktuellen Hintergrund nicht immer einfach. Manche Banken bieten zwar normale Konten an, schließen aber Wertpapierdienstleistungen für US-Personen aus.
Neben all den Problemen mit ihrer Bank hat Schmitt auch eine US-Steuerpflicht.
US-Bürger sind grundsätzlich verpflichtet, ihre weltweiten Einkünfte in den USA zu erklären, unabhängig davon, wo sie wohnen. Ob tatsächlich US-Steuern gezahlt werden müssen, hängt von der persönlichen Situation ab. Häufig können im Wohnsitzland gezahlte Steuern angerechnet werden, sodass nicht automatisch eine Doppelbesteuerung entsteht.
Die Pflicht zur Abgabe einer US-Steuererklärung hängt unter anderem von Einkommenshöhe, Filing Status und Alter ab. Pauschale Schwellenwerte können sich jährlich ändern. Für 2025 liegt die relevante Grenze für viele alleinstehende Personen unter 65 Jahren bei 15.750 USD; für 2026 steigt die Standard Deduction für Single und Married Filing Separately auf 16.100 USD. In bestimmten Fällen, etwa bei Married Filing Separately, können sehr niedrige Schwellen gelten.
Zusätzlich kann eine FBAR-Meldepflicht bestehen, wenn der Gesamtwert ausländischer Finanzkonten zu irgendeinem Zeitpunkt im Jahr mehr als 10.000 USD beträgt. Dabei werden nicht nur einzelne Konten betrachtet, sondern alle Konten zusammengerechnet, auf die man Zugriff hat.
Darauf weisen Banken nicht immer hin. Für US-Personen in Deutschland ist es deshalb wichtig, die eigene Situation frühzeitig zu prüfen.
Wir, die Gründer von Americans Overseas, wurden in Europa geboren und erhielten unsere amerikanische Staatsbürgerschaft durch unsere (amerikanische) Mutter.
Als wir dies zum ersten Mal um 2013 hörten, gab es Unglauben (das kann doch nicht wahr sein), Wut (wie man das einfach so machen kann), Angst (bekomme ich jetzt Geldstrafen oder Probleme) und Panik (was soll ich tun?) Es ist (leider) wahr, dass es eine amerikanische Steuerpflicht gibt.
Für uns gab es keine Informationen von der lokalen Regierung, das Konsulat verwies uns an das amerikanische Finanzamt, aber das Finanzamt war undurchdringlich.
Deshalb haben wir diese Initiative ins Leben gerufen, um Menschen aus aller Welt mit guten Informationen zu unterstützen, unnötige Panik zu vermeiden und unverbindlich und kostenlos Hilfe zu leisten.
Wenn gewünscht und notwendig, verfügen wir über ein Netzwerk von bezahlbaren Fachleuten (Buchhaltern und US Steuerberatern), die Ihnen bei Ihren Verpflichtungen behilflich sein können und möglicherweise Doppelbesteuerung USA Deutschland vermeiden.
Haben Sie weitere Fragen über US-Steuererklärung? Wenn dies der Fall ist, kontaktieren Sie Americans Overseas.
Nehmen Sie jetzt für weitere Informationen Kontakt auf
Quelle: SWR Aktuell
Verstehen des US-Steuersystems, der Verpflichtungen und aller zusätzlichen Bedingungen kann schwierig sein. Vor allem, wenn man außerhalb Amerikas lebt. Ist Ihre Frage nicht beantwortet? Kontaktieren Sie uns.
In vielen Fällen ja, aber Banken können zusätzliche FATCA-Fragen stellen. Sie fragen häufig nach einer US-Steuernummer, einer Social Security Number oder anderen Angaben, um zu prüfen, ob Sie als US Person gelten.
Das ist oft schwieriger als bei einem normalen Konto. Manche Banken und Broker lehnen US-Personen wegen FATCA, US-Steuerrecht und zusätzlicher Compliance-Pflichten ab. Andere Anbieter prüfen den Einzelfall.
Banken müssen bei US-Personen zusätzliche Prüf- und Meldepflichten beachten. Für manche Institute ist der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag zu hoch, besonders bei Wertpapierdepots.
Technisch kann das je nach Depot möglich sein, aber steuerlich können europäische ETFs für US-Personen problematisch sein. Viele Fonds und ETFs können aus US-Sicht als PFIC gelten und zusätzlichen Reporting-Aufwand verursachen.
PFIC steht für Passive Foreign Investment Company. Viele nicht-US-Fonds oder ETFs können unter diese Regeln fallen. Für US-Personen können dadurch komplexe Meldepflichten und ungünstige steuerliche Folgen entstehen.
Oft ja. US-Bürger müssen grundsätzlich weltweit erzielte Einkünfte in den USA erklären. Ob Sie tatsächlich US-Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation, Ihren Einkünften und möglichen Anrechnungen ab.
Das kann für manche Menschen eine Option sein, ist aber eine endgültige Entscheidung. Vorher sollten US-Steuererklärungen, FBAR-Pflichten, mögliche Exit-Tax-Fragen und die persönlichen Folgen sorgfältig geprüft werden.