Was ist das „Streamlined procedure“/„gestrafftes Verfahren“ und was bedeutet es, wenn man diese Möglichkeit verwendet?

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Im Juni 2014 kündigte der IRS ein neuerlich aktualisierten Verfahren, die Streamlined Procedure, an. Bei diesem handelt es sich um eine unkompliziertere und weniger kostspielige Vorgehensweise zur Rückführung von nicht ihrer Steuerpflicht nachkommenden US-Amerikanern ins staatliche Steuerabgabesystem. Das hier sind dabei die Hauptpunkte:

  • Steuerzahler sind verpflichtet nur für die letzten 3 Jahre – im Falle von FBARS 6 Jahre – eine Erklärung abzugeben. Falls der IRS der Ansicht ist, dass einem Steuerzahler ein Streamlined Procedure zusteht, werden diesem für die verspätete oder korrigierte Einreichung von Steuererklärungen keine Strafen auferlegt, insofern er die Anforderung erfüllt, nicht in den USA ansässig zu sein.
  • Steuerzahler müssen eine Sachverhaltserklärung abgeben und beglaubigen, dass ihre Missachtung der Meldepflicht ausländischen Finanzvermögens sowie die Unterlassung von mit diesem Vermögen verbundenen Steuerzahlungen von Ihnen unbeabsichtigt geschehen ist. Mit anderen Worten: Die Nichteinhaltung der Steuervorschriften muss ‚ohne Vorsatz‘ erfolgt sein. Steuerzahler sollten ernstlich größte Sorgfalt walten lassen und professionellen Rat suchen, bevor sie ein nicht vorsätzliches Handeln per Unterschrift bescheinigen und das gestraffte Programm in Anspruch nehmen. Sie erfahren mehr darüber hier: Anforderung der Vorsatzlosigkeit
  •  Für Steuerzahler, die außerhalb der Vereinigten Staaten wohnen, die zum dem Programm berechtigt sind, wird auf alle Strafen verzichtet (einschließlich z. B. die Nichtabgabe von Erklärungen und/oder das Nichtzahlen von Strafen, FBAR-Strafen und andere Strafen für die Nichtabgaben von Datenrücksendungen in Bezug auf ausländische Werte).
  • Dieses Verfahren bietet aber keinen Schutz vor möglicher zivilrechtlicher Strafverfolgung, sollte der IRS ein derartiges Vorgehen für gerechtfertigt halten. Das Gleiche gilt ebenfalls für eine eventuelle strafrechtliche Verfolgung, insofern der IRS und das Justizministerium entscheiden, dass die besonderen Umstände des Steuerpflichtigen eine solche erfordern. Steuerpflichtige, die sich nicht sicher sind, inwieweit solche Sanktionen möglicherweise auf sie zutreffen, sollten sich von einem anerkannten US-amerikanischen Steueranwalt beraten lassen. Dabei muss vor allen Dingen darauf geachtet werden, dass das Anwaltsgeheimnis bewahrt wird.
  • Alle im Rahmen des gestrafften Verfahrens eingereichten Steuererklärungen müssen eine gültige Steuerzahler-ID-Nummer/Taxpayer Identification Number (TIN) aufweisen. Für US-amerikanische Bürger, in den USA offiziell ansässige Ausländer und gewisse andere Einzelpersonen entspricht die dafür erforderliche TIN ihrer jeweilig geltenden Sozialversicherungsnummer/Social Security Number (SSN). Leider verfügen viele US-Amerikaner aber nicht über eine Sozialversicherungsnummer. Ein Grund dafür kann sein, dass eine Person zwar in den USA zur Welt kam, das Land aber bereits als kleines Kind verließ und deshalb keine SSN erhalten hat. Dem IRS wird gerade erst die Schwere und Konsequenz dieses Problems – dass dadurch nämlich Steuerpflichtigen die Erfüllung Ihrer Steuerpflicht verwehrt wird – bewusst. Letztendlich wurde aber eine Lösung gefunden – die ‘Streamlined Procedure’. Bitte lesen Sie auch die unterstehenden Quellenartikel.

Quelle IRS Optimerte Seite

 

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