Wird mein Kind als US-Bürger betrachtet?

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Ein im Ausland geborenes Kind eines US-Bürgers und eines ausländischen Elternteils erhält bei Geburt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft gemäß Absatz 301(g) des INA – vorausgesetzt, dass bei Geburt des Kindes der Elternteil mit US-amerikanischer Nationalität sich für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum leibhaftig in den USA bzw. den dazugehörigen Hoheitsgebieten aufgehalten hat.

Ihr Kind kann als US-Bürger betrachtet werden, wenn Sie Folgendes erfüllen…

  • Einer Ihrer Eltern war US-Bürger, als Sie geboren wurden
  • Der Elternteil, der US-Bürger ist, lebte mindestens fünf Jahre in den Vereinigten Staaten, bevor Sie geboren wurden
  • Der Elternteil, der US-Amerikaner ist, muss mindestens zwei dieser fünf Jahre nach seinem/ihrem vierzehnten Geburtstag in den Vereinigten Staaten gelebt haben.

 

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Quelle

Amerikanische Staatsbürgerschaft