Wird mein Kind als US-Bürger betrachtet?
Ein im Ausland geborenes Kind eines US-Bürgers und eines ausländischen Elternteils erhält bei Geburt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft gemäß Absatz 301(g) des INA – vorausgesetzt, dass bei Geburt des Kindes der Elternteil mit US-amerikanischer Nationalität sich für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum leibhaftig in den USA bzw. den dazugehörigen Hoheitsgebieten aufgehalten hat.
Ihr Kind kann als US-Bürger betrachtet werden, wenn Sie Folgendes erfüllen…
- Einer Ihrer Eltern war US-Bürger, als Sie geboren wurden
- Der Elternteil, der US-Bürger ist, lebte mindestens fünf Jahre in den Vereinigten Staaten, bevor Sie geboren wurden
- Der Elternteil, der US-Amerikaner ist, muss mindestens zwei dieser fünf Jahre nach seinem/ihrem vierzehnten Geburtstag in den Vereinigten Staaten gelebt haben.