Ein im Ausland geborenes Kind eines US-Bürgers und eines ausländischen Elternteils erhält bei Geburt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft gemäß Absatz 301(g) des INA – vorausgesetzt, dass bei Geburt des Kindes der Elternteil mit US-amerikanischer Nationalität sich für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum leibhaftig in den USA bzw. den dazugehörigen Hoheitsgebieten aufgehalten hat.
Ihr Kind kann als US-Bürger betrachtet werden, wenn Sie Folgendes erfüllen…
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