Wird mein Kind als US-Bürger betrachtet?

Linda Mabelis

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Veröffentlicht am: 09-06-2016 Zuletzt geändert am: 23-08-2024

Ein im Ausland geborenes Kind eines US-Bürgers und eines ausländischen Elternteils erhält bei Geburt die US-amerikanische Staatsbürgerschaft gemäß Absatz 301(g) des INA – vorausgesetzt, dass bei Geburt des Kindes der Elternteil mit US-amerikanischer Nationalität sich für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum leibhaftig in den USA bzw. den dazugehörigen Hoheitsgebieten aufgehalten hat.

Ihr Kind kann als US-Bürger betrachtet werden, wenn Sie Folgendes erfüllen…

  • Einer Ihrer Eltern war US-Bürger, als Sie geboren wurden
  • Der Elternteil, der US-Bürger ist, lebte mindestens fünf Jahre in den Vereinigten Staaten, bevor Sie geboren wurden
  • Der Elternteil, der US-Amerikaner ist, muss mindestens zwei dieser fünf Jahre nach seinem/ihrem vierzehnten Geburtstag in den Vereinigten Staaten gelebt haben.

 

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Quelle

Geschrieben von Linda Mabelis

Geschäftsführer & Partner

Linda Mabelis ist Geschäftsführerin und Inhaberin von Americans Overseas und hilft Privatpersonen, den richtigen Steueranwalt für ihre individuelle Situation zu finden. Mit umfangreicher Berufserfahrung und einem tiefen Verständnis für die Komplexität, mit der Americans Overseas konfrontiert ist, ist Linda Mabelis bestrebt, personalisierte und effektive Lösungen anzubieten.

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