Das Trump-Konto kann ein sinnvolles Instrument sein, um amerikanischen Kindern finanziell zu helfen – auch wenn sie im Ausland leben. Voraussetzung ist eine sorgfältige Vorbereitung: SSN beantragen, ein passendes Institut wählen und steuerliche Pflichten in beiden Ländern im Blick behalten.
Die US-Regierung hat ein neues Spar- und Anlagekonto für Kinder unter 18 Jahren eingeführt, die die US-Staatsbürgerschaft besitzen. Dieses sogenannte Trump-Konto soll amerikanischen Kindern von Anfang an beim Vermögensaufbau helfen – auch wenn sie im Ausland leben.
Das Trump-Konto ist Teil des One Big Beautiful Bill Act (OBBBA) und stellt eine Mischung aus Sparkonto und Anlagekonto dar. Eltern, Verwandte oder sogar Arbeitgeber können Beiträge leisten. Kinder, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2028 geboren wurden, erhalten automatisch eine Startgutschrift von 1.000 USD von der US-Regierung.
Das Programm soll voraussichtlich im Jahr 2026 starten – viele Details sind jedoch noch unklar.
Thema | Bekannt | Noch unklar |
---|---|---|
Programmstart | Erste Konten voraussichtlich ab 2026 | Genaue Starttermine und Verfahren |
1.000 USD Startgutschrift | Für Kinder mit Geburtsdatum 2025–2028 | Ob der Betrag inflationsangepasst wird |
Jährliche Beitragsgrenze | Max. 5.000 USD pro Jahr (inkl. bis zu 2.500 USD vom Arbeitgeber) | Wer genau Beiträge leisten darf (Familie, Unternehmen) |
Anlageoptionen | Voraussichtlich kostengünstige Indexfonds oder ETFs | Welche Fonds erlaubt sind und wer sie verwaltet |
Auszahlungsregeln | Voraussichtlich ab 18 Jahren für genehmigte Zwecke | Definition von „genehmigter Verwendung“, Sanktionen |
Automatische Kontoeröffnung | Regierung kann Konto eröffnen, wenn Eltern es nicht tun | Wie das in der Praxis funktioniert |
Wenn Sie außerhalb der USA leben und Ihr Kind US-Staatsbürger ist, sollten Sie Folgendes beachten:
Ein Trump-Konto kann nur eröffnet werden, wenn Ihr Kind über eine gültige SSN (Social Security Number) verfügt. Diese kann bei der US-Botschaft oder dem Konsulat im Wohnsitzland beantragt werden.
Einige Banken oder Broker in den USA lehnen Kunden mit ausländischer Adresse ab. Wählen Sie daher eine Einrichtung, die Expats akzeptiert, und bereiten Sie sich auf zusätzliche Nachweise vor (z. B. Geburtsurkunde, Nachweis des Sorgerechts, Wohnsitznachweis).
Auch wenn das Trump-Konto in den USA geführt wird, können andere Konten zu Meldepflichten führen:
FBAR: Meldung von Auslandskonten bei Überschreiten eines Schwellenwerts.
Form 8938: Erklärung über bestimmte ausländische Finanzvermögen (abhängig von Wohnsitz und Vermögen).
Ein Trump-Konto kann in den USA steuerlich begünstigt sein. Das Wohnsitzland kann es jedoch anders einstufen – etwa als steuerpflichtiges Vermögen oder Kapitalertrag. Lassen Sie sich hierzu von einem internationalen Steuerberater beraten.
1. Voraussetzungen prüfen
Ihr Kind besitzt die US-Staatsbürgerschaft
Ihr Kind hat oder erhält eine SSN
Geburtsdatum zwischen dem 1.1.2025 und 31.12.2028 (für die 1.000 USD Startgutschrift)
2. Auf Programmbeginn warten
Die ersten Konten werden voraussichtlich 2026 verfügbar sein
Verfolgen Sie Ankündigungen des US-Finanzministeriums und der IRS
3. Geeignetes Finanzinstitut wählen
Wählen Sie eine US-Bank oder einen Broker, der mit internationalen Kunden arbeitet
Achten Sie auf Anforderungen wie Wohnsitzadresse oder zusätzliche Identitätsnachweise
4. Benötigte Unterlagen vorbereiten
SSN des Kindes
Geburtsurkunde
Nachweis des Sorgerechts (falls zutreffend)
Wohnsitznachweis
5. Antrag stellen und Konto eröffnen
Formular beim gewählten Anbieter ausfüllen
Alle erforderlichen Unterlagen einreichen
In bestimmten Fällen kann die US-Regierung das Konto automatisch eröffnen
6. Startgutschrift erhalten (wenn zutreffend)
Bei Kindern im berechtigten Geburtszeitraum wird die 1.000 USD automatisch eingezahlt
7. Konto verwalten und Meldungen beachten
Jährliche Beiträge sind bis 5.000 USD möglich
Halten Sie sich an alle steuerlichen Meldepflichten in den USA und im Wohnsitzland
8. Zugriff durch das Kind ab dem 18. Lebensjahr
Ab 18 darf das Kind das Konto selbst verwalten
Die Nutzung des Geldes ist an bestimmte Zwecke gebunden
Kontoeröffnung kann für im Ausland lebende Familien aufwendig sein
Wertentwicklung der Anlagen ist nicht garantiert
Nutzung des Guthabens ist eingeschränkt – bei Verstößen drohen Strafen
Doppelbesteuerung oder Meldekonflikte mit dem Wohnsitzland sind möglich
Wir, die Gründer von Americans Overseas, wurden in den Niederlanden geboren und erhielten die US-Staatsbürgerschaft über unsere amerikanische Mutter.
Als wir 2013 zum ersten Mal vom Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und den USA hörten, waren wir schockiert: Unglauben („Das kann doch nicht sein“), Wut („Wie kann das erlaubt sein?“), Angst („Bekomme ich jetzt eine Strafe?“) – und Panik („Was soll ich tun?“).
Leider stellte sich heraus, dass es tatsächlich eine US-Steuerpflicht für alle gibt, die durch Geburt die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen – selbst wenn sie in Europa leben. Es gab keine Informationen von der niederländischen Regierung. Das Konsulat verwies uns an die IRS. Die IRS war für uns praktisch unerreichbar.
Deshalb haben wir Americans Overseas gegründet: Um anderen in der gleichen Lage zu helfen – mit klaren Informationen, kostenloser Beratung und Zugang zu zuverlässigen Experten.
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