Sind Sie Selbstständig? Versenden Sie Ihr A1 Formular mit Ihrer US Steuererklärung
Wenn Sie selbstständig sind, müssen Sie in Ihrer US-Steuererklärung nachweisen können, dass Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge in dem Land gezahlt haben, in dem Sie leben und Steuern zahlen.
Diesen Nachweis können Sie erbringen indem Sie das „Certificate of Coverage“ oder „A1“ bei Ihrer US Steuererklärung zufügen.
Auch wenn Sie in einem anderen europäischen Land leben und Steuern zahlen müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
Klicken Sie auf diesen Link, um die Kontaktadresse zu erhalten, unter welches dieses Formular in Ihrem Land angefordert werden kann: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/social-security-forms/contact_points_pd_a1.pdf, oder (für deutschländer) gehe direkt zu: https://www.abv.de/entsendungen-a1.html.
Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten und leben, können Sie das Formular verwenden welches Sie hier finden (für eine Deutsche Ausführung klicken Sie hier), Bitte dieses Formular ausfüllen und per Post an die SVB senden (die Adresse finden Sie unten im Formular).
Sie werden warscheinlich feststellen, dass die Frage in diesem Formular nicht vollständig auf Ihre Situation als US-Person abgestimmt sind. Das liegt daran, dass die SVB hierfür noch keine geeignete Lösung gefunden hat (das Formular wird hauptsächlich von Personen verwendet, die im Ausland arbeiten). Es ist aber das offizielle und bisher einzige Formular, mit welchem Sie die erforderliche Erklärung erhalten können.
Beispiele aus der Vergangenheit lehren, dass es am besten ist, „n.z., siehe Anhang“ für Fragen auszufüllen, die nicht für Ihre Situation gelten. Erstellen Sie eine Erklärung im Anhang in welcher Sie angeben, dass Sie wwährend des Zeitraums in dem Sie als Selbstädiger gearbeitet haben, in den Niederlanden für Ihre soziale Sicherheit versichert sind oder waren. (Senden Sie immer die angeforderten Anhänge an die SVB, die sich auf Ihr Unternehmen beziehen, z. B. Übersichten über die Umsatzsteuer, um nachzuweisen, dass Sie Unternehmer waren.)
Das Certificate of Coverage / A1, das Sie in Kürze erhalten werden, muss mit der Steuererklärung zum IRS gesendet werden. Wir bitten Sie daher, es in Ihre Online-Datei hochzuladen, sobald Sie es erhalten haben.
Sollten Sie die Deckungsbescheinigung nicht beantragen, besteht die Möglichkeit, dass aus Ihrer US-Steuererklärung hervor geht, dass Sie in den USA Steuern zahlen müssen, weil die Sozialversicherung auch in den USA für die Selbständigkeit besteuert wird. Da die USA und die meisten europäischen Länder ein Steuerabkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung haben, können Sie mit diesem A1-Formular nachweisen, dass Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge in dem Land in dem Sie leben, bereits gezahlt haben.