Brauche ich einen Steueranwalt?

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Das hängt sehr von Ihrer persönlichen und geschäftlichen Situation ab. Die meisten unserer ausgewählten Partner verfügen bei Bedarf über eine entsprechende Rechtsberatung.

Alle legalen Beratungsgespräche fallen unter das geschützte Anwaltsgeheimnis. Dies ist vor allem dann von Bedeutung, wenn der Steuerzahler letztendlich die Entscheidung trifft, sich dem IRS gegenüber nicht zu erklären. Im Gegensatz dazu unterliegt eine nicht durch einen Rechtsanwalt durchgeführte Beratung (wie z.B. die eines persönlichen Steuerberaters) nicht dem Anwaltsgeheimnis. Sollte der IRS die ausländischen Finanzkonten oder Anlagen ausfindig machen, kann der IRS in einem Verfahren denjenigen dann als Zeugen der Anklage berufen oder ihn dazu zwingen, alle Aufzeichnungen und Dokumente zu übergeben. Bei Einschaltung eines Anwalts wäre das nicht der Fall.

 

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