Muss mein nicht-amerikanischer Ehegatte eine Erklärung abgeben?

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Ich bin US-Bürger und mit einem nichtansässigen Ausländer verheiratet. Wie ist mein Erklärungsstatus und kann ich eine Ausnahme für meinen ausländischen Ehepartner beanspruchen?

Allgemein: Sie sind US-Bürger oder “ansässiger Ausländer” und verheiratet mit einem nichtansässigen Ausländer. Dann werden Sie als “Verheiratete mit separater Steuererklärung” betrachtet, wenn Sie sich nicht für einen anderen Status qualifizieren. Wenn Sie für sich und ein berechtigtes Kind bzw. anderes Familienmitglied mehr als die Hälfte der zum Haushaltserhalt anfallenden Kosten tragen, könnte für Sie möglicherweise der Haushaltsvorstandstatus zur Geltung kommen.

Oder: Sie sind Amerikaner oder verfügen über einen Status als dauerhaft in den USA wohnhafter Ausländer und einen nicht in den USA ansässigen ausländischen Ehepartner. Dann können Sie und Ihr Ehepartner sich auch dafür entscheiden, ob dieser für jegliche US-amerikanischen Bundeseinkommenssteuerzwecke als US-Bürger gelten soll. Dadurch könnten Sie und Ihr Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass er/sie dann mit seinen/ihrem gesamten weltweiten Einkünften dem US-amerikanischen Steuergesetz unterliegt.

Im Falle einer gemeinsamen Steuererklärung können Sie eine Befreiung für Ihren nicht in den USA ansässigen ausländischen Lebenspartner beantragen. Sollten Sie keine gemeinsame Steuererklärung abgeben, können Sie im folgenden Fall eine Befreiung für Ihren nicht in den USA ansässigen Ehepartner verlangen. Wenn diese(r) über kein aus den Vereinigten Staaten stammendes Einkommen verfügt und auch kein Abhängigkeitsverhältnis von einem anderen US-amerikanischen Steuerzahler besteht.

 

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