Das Berufungsgericht Belgiens hebt die Entscheidung zur Weitergabe von Steuerdaten an die USA für steuerdaten zufällige Amerikaner auf

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Veröffentlicht am: 08-01-2024 Zuletzt geändert am: 04-03-2024

Zusammenfassung

Das Berufungsgericht Belgiens hat eine Anordnung der Belgischen Datenschutzbehörde (DPA) aufgehoben, die das Teilen von Steuerdaten von "zufälligen Amerikanern" mit den USA einstellen sollte. Der Streit dreht sich um den US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA), der globale Finanzinstitute dazu zwingt, den US-Steuerbehörden Daten über Kunden zur Verfügung zu stellen, die als US-Bürger identifiziert wurden. Trotz einer Erklärung der DPA im Mai 2023, wonach die Informationsübertragungen "rechtswidrig" seien, hat das Berufungsgericht die Entscheidung aufgehoben.

Wie vom Brussels Times berichtet, hat das Brüsseler Berufungsgericht einen vorherigen Beschluss der Belgischen Datenschutzbehörde (DPA) aufgehoben, der Belgien angewiesen hatte, die Weitergabe von Informationen über Personen, die als „zufällige Amerikaner“ bekannt sind, an die US-Steuerbehörden einzustellen.

Das Berufungsgericht in Belgien hat eine vorherige Anordnung der Belgischen Datenschutzbehörde (DPA) aufgehoben, die das Land angewiesen hatte, die Weitergabe von Steuerdaten über „zufällige Amerikaner“ an die Vereinigten Staaten einzustellen. Der Streit dreht sich um das US-Gesetz über die steuerliche Erfassung ausländischer Konten (FATCA), das globale Finanzinstitute verpflichtet, den US-Steuerbehörden Finanzkontodaten von Kunden zu liefern, die als US-Bürger identifiziert wurden.

„Zufällige Amerikaner“ sind Personen, die aufgrund ihrer Geburt in den Vereinigten Staaten die amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen, aber keine weiteren Bindungen zu dem Land haben. Obwohl sie nie in den USA gelebt haben, sind sie verpflichtet, amerikanische Steuern zu zahlen, da das US-Steuerrecht auf der Staatsbürgerschaft und nicht auf dem Wohnsitz basiert.

Lesen Sie unsere vorherige Berichterstattung über die Entscheidung der Datenschutzbehörde:

Das Berufungsgericht in Brüssel hat die Entscheidung aufgehoben

Belgien, das ein zwischenstaatliches Abkommen mit den USA zur Umsetzung von FATCA unterzeichnet hat, fungiert als Vermittler für die Übertragung von Informationen von Banken an die US-Steuerbehörde. Im Mai 2023 erklärte die belgische Datenschutzbehörde (DPA) solche Informationsübertragungen als „rechtswidrig“ und wies die Steuerbehörden des Landes an, diese zu stoppen. Diese Entscheidung wurde von unbeabsichtigten US-Bürgern in Belgien begrüßt, aber das Berufungsgericht in Brüssel hat sie nun aufgehoben.

FATCA beinhaltet umfangreiche und automatische Datenübertragungen, die gegen europäische und nationale Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten verstoßen, einschließlich der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das anfängliche Verbot der DPA beruhte auf dem „unverhältnismäßigen Charakter“ von FATCA, da es Informationsübertragungen für nahezu alle belgisch-amerikanischen Bürger erforderte, von denen die meisten kein Steuervermeidungs- oder Steuerhinterziehungspotenzial hatten.

Belgische Steuerverwaltung hat die Entscheidung der Datenschutzbehörde DPA aufgehoben

Trotz der Aufhebung durch das Berufungsgericht wurden die sachlichen Aspekte des Falles nicht behandelt. Das Gericht hat den Fall an die belgische Datenschutzbehörde zurückverwiesen und drängt auf eine klarere Erklärung ihrer Argumentation gegen durch FATCA verursachte Datenübertragungen.

Über Belgien hinaus wartet die Europäische Kommission auf eine Entscheidung, ob sie Frankreich vor den Europäischen Gerichtshof der EU bringen soll, weil es keine Maßnahmen zur Einstellung von durch FATCA verursachten Datenübertragungen ergriffen hat. Ähnliche Fälle sind beim Conseil d’État in Frankreich anhängig, und Luxemburg wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 ein Urteil zu solchen Übertragungen abgeben.

Mehr Informationen über FATCA und Steuerdaten von zufälligen Amerikanern

Wir, die Gründer von Americans Overseas, wurden in Europa geboren und erhielten unsere amerikanische Staatsbürgerschaft durch unsere (amerikanische) Mutter.

Als wir dies zum ersten Mal um 2013 hörten, gab es Unglauben (das kann doch nicht wahr sein), Wut (wie man das einfach so machen kann), Angst (bekomme ich jetzt Geldstrafen oder Probleme) und Panik (was soll ich tun?) Es ist (leider) wahr, dass es eine amerikanische Steuerpflicht gibt.

Für uns gab es keine Informationen von der lokalen Regierung, das Konsulat verwies uns an das amerikanische Finanzamt, aber das Finanzamt war undurchdringlich.

Deshalb haben wir diese Initiative ins Leben gerufen, um Menschen aus aller Welt mit guten Informationen zu unterstützen, unnötige Panik zu vermeiden und unverbindlich und kostenlos Hilfe zu leisten.

Wenn gewünscht und notwendig, verfügen wir über ein Netzwerk von bezahlbaren Fachleuten (Buchhaltern und US-Steuerberatern), die Ihnen bei Ihren Verpflichtungen behilflich sein können und möglicherweise Doppelbesteuerung USA Deutschland vermeiden.

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Nehmen Sie jetzt für weitere Informationen Kontakt auf

 

 

Quelle: Brussels Times

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