US Greencard aufgeben

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Veröffentlicht am: 23-10-2015 Zuletzt geändert am: 16-01-2024

Jeder US-Bürger oder jede Person, die eine Greencard hat, hat die Pflicht eine US-Steuererklärung abzugeben und alle US-Steuern zu zahlen. Im Falles eines Greencard-Eigners bleibt dies so, auch wenn die Greencard abgelaufen ist und die Person viele Jahre nicht in die USA zurückgekehrt ist. In bestimmten Fällen kann es zu sehr heftigen steuerlichen Konsequenzen, gemäß den Ausbürgerungsregeln, führen, wenn Sie nicht gesetzeskonform vorgehen. Sie sollten sich immer steuerlich beraten lassen.

Greencard-Inhaber werden in der gleichen Weise wie US-Bürger besteuert – das heißt, sie unterliegen der US-Einkommenssteuer auf ihr weltweites Einkommen, unabhängig von der Quelle der Einkünfte oder wo der Green Card-Inhaber zur Zeit der Einkünfte gelebt hat. Abgesehen von den Steuergeldern, sind Steuererklärungen verpflichtend erforderlich, einschließlich der Abgabe von sogenannten FBARs. Sind diese nicht korrekt ausgefüllt, kann dies zu harten Sanktionen führen. Die Kosten für die professionelle Steuerberatung und -erklärung können sehr hoch sein, wenn internationale Steuerfragen zu behandeln sind, wie es bei Greencard-Inhabern häufig der Fall ist.

US-Einkommensteuer: wie Sie auf die Green Card verzichten

Selbst wenn die Person nicht die Bedingungen für die Beibehaltung der Green Card zum Zwecke der US-Einwanderungsgesetze einhält, zählt das Behalten der Green Card im Sinne des US-Steuerrechts.

Gemäß der für Greencard-Inhaber geltenden US-amerikanischen Einkommenssteuerregelung erhält eine fremdstaatliche Person für jedes beliebige Kalenderjahr den Status eines dauerhaft in den USA niedergelassenen Ausländers bzw. „resident alien“ (wodurch eine weltweite Steuerpflicht entsteht), insofern diese im Laufe des besagten Kalenderjahres zu irgendeinem Zeitpunkt ihren rechtmäßigen ständigen Wohnsitz dort gehabt hat. Als jemand mit rechtmäßigem dauerhaften Wohnsitz gilt jede Person, der auf gesetzliche Weise das Recht eingeräumt wurde, sich als Einwanderer im Einvernehmen mit den geltenden Einwanderungsbestimmungen in den Vereinigten Staaten dauerhaft niederzulassen.

Viele meiner Kunden sind fälschlicherweise der Meinung, dass sie nicht mehr der US-Steuerverpflichtung unterliegen, da ihre Greencard verlaufen ist. Dies ist nicht korrekt. Das Steuergesetz ist eindeutig zu diesem Thema. Laut US-Steuergesetz wird die Aufenthaltsgenehmigung erworben und bleibt dann bestehen, ausser wenn diese rückgängig gemacht wird, oder administrativ oder gerichtlich entschieden wird, dass diese aufgegeben wurde.

Eine “Aufhebung” des Aufenthaltsstatus erfolgt generell, wenn es eine endgültige behördliche oder gerichtliche Anweisung zur Ausweisung oder Deportation gibt. Eine administrative oder gerichtliche Bestimmung der “Rückgabe” des Aufenthaltsstatus kann durch die ausländische Person, die US-Einwanderungsbehörde oder das US-Konsulat initiiert werden. In den meisten Fällen initiiert die Person die Rückgabe der Karte.

Formular I-407 oder Absichtserklärung, den Aufenthaltsstatus abzugeben

Nach US-Steuergesetzen gilt der Aufenthaltsstatus als abgegeben, wenn der Antrag auf Aufgabe (INS Form I–407 “Aufgabe des rechtmäßigen dauerhaften Aufenthaltsstatus”) abgegeben wird oder ein Brief in dem die Ansicht dargelegt wird, seinen Aufenthaltsstatus und seine Greencard abzugeben und dem die Greencard beiliegt, bei der US-Immigrationsbehörde oder dem Konsularbeamten abgegeben wurde. Die meisten Leute gehen mit den notwendigen Dokumenten in das nächste US-Konsulat oder die Botschaft und übergeben diese dem Beamten. Die Person erhält von dem Konsulatsbeamten eine abgestempelte Kopie der I-407. Sie muss als Nachweis aufbewahrt werden, dass die Karte formell und korrekt zurück gegeben wurde. Das Formular finden Sie hier: hier.

I always recommend that the individual personally visit the US consulate or embassy to formally relinquish the green card since by doing so, he is present for every step of the process and can ensure that he receives proper proof of relinquishment.  If this is not possible, however, another method is available. If filing a letter of intention to abandon US resident status, with the green card enclosed is the method chosen, it must be sent by certified mail, return receipt requested (or a foreign country’s equivalent thereof).  A copy of the letter and the green card, along with proof that the letter was mailed and received, should be retained.

Vergessen Sie nicht –
• Personen, die Ihre Greencard zurückgeben wollen, sollten die Regeln in Bezug auf die “Rückführung” genau verstehen. Wenn man für mehrere Jahre eine Greencard hat, kann es aus US-steuerlicher Sicht kompliziert werden, auf die Greencard zu verzichten. Je nach Fall kann dies auf die Festsetzung der sogenannten Wegzugsteuer hinauslaufen sowie weitere steuerliche Konsequenzen zur Folge haben.

• Achten Sie genau auf die Vorschriften für die erforderlichen Steuererklärungen (z. B. Formular 8854 und die endgültigen Steuererklärungen, welche Steuerjahre mit Doppelstatus reflektieren). Diese Fragen sowie die mögliche Steuerplanung sollten mit einem Steuerberater besprochen werden, bevor die Greencard aufgegeben wird.

• Das Aufgeben der Greencard ist unwiderruflich. Sofern die Person keinen Pass hat, der sie zu den Vorteilen des 90-Tages-Visabefreiungsprogramms der Vereinigten Staaten berechtigt, muss sie sich für ein Visum bewerben, um künftig in die Vereinigten Staaten zu kommen.

“Virginia La Torre Jeker J.D., is based in Dubai since 2001. Virginia has been a member of the New York Bar since 1984 and is also admitted to practice before the United States Tax Court. She has over 30 years of experience specializing in the international aspects of US tax, including FATCA. She has been quoted in bezüglich des New York Times, and Newsweek, and is regularly quoted in many local news articles and publications. You can access Virginia’s US tax blog here http://blogs.angloinfo.com/us-tax/about/

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